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Meilensteine auf dem Weg zum Orthopädieschuhmacher
Du hast Dich für eine Ausbildung zum Orthopädieschuhmacher entschieden? Hierzu gratulieren wir Dir und wünschen Dir für Deine Lehrzeit viel spannende Momente und hilfsbereite, begabte und inspirierende Menschen, die Dich auf Deinem Weg durch die Ausbildung begleiten.
Dein Ausbilder wird Dir alle Kompetenzen vermitteln, die Du benötigst, um als Geselle Deine Kunden sachkundig und umfassend zu beraten und mit den nötigen Hilfsmitteln zu versorgen. Du bist allerdings auch gefragt! Neben dem Aneignen von theoretischem und praktischem Wissen, musst Du auch persönlich reifen und die Anforderungen, die Deine Ausbildung an Dich stellt, so selbständig wie möglich umsetzen. Dazu gehört, dass Du Dich mit den Lerninhalten und -zielen Deiner Ausbildung befasst und Dich vertraut machst. Wichtige Informationen findest Du unten.
Gesellenprüfung Teil 1 (früher Zwischenprüfung)
Der Teil 1 der Gesellenprüfung findet in der Regel am Ende des 2. Ausbildungsjahres statt.
Sommerprüfung:
Anmeldefrist ist der 15. April. Auf diesen Termin werden die Betriebe von der Geschäftsstelle der Landesinnung Hessen für Orthopädie-Schuhtechnik explizit hingewiesen.
Winterprüfung: (gilt nur für Umschüler und Auszubildende mit verkürzter Lehrzeit)
Anmeldefrist ist der 15. Oktober. Auf diesen Termin werden die Betriebe von der Geschäftsstelle der Landesinnung Hessen für Orthopädie-Schuhtechnik explizit hingewiesen.
Um zur Prüfung zugelassen zu werden, muss die vollständig ausgefüllte Prüfungsanmeldung fristgerecht vorliegen. Ebenso sind die Ausbildungsnachweise (Berichtshefte) zur Sichtung durch den Prüfungsausschuss einzusenden. Umschüler sind nicht verpflichtet, Berichtshefte zu führen.
Interesse an einem Beruf im Bereich der Orthopädie-Schuhtechnik?
Anfrage an: Landesinnung Hessen für Orthopädieschuhtechnik
Paul Ehrlich-Straße 1b / 63225 Langen
Tel.: 06103 – 9017-44 / Fax: 06103 – 9017-47
kontakt@liost-hessen.de